Zusammenfassung
Es wird zunächst auf die Probleme eingegangen, die durch die Existenz einer wahrscheinlich
von der Hepatitis epidemica abzutrennenden Leberkrankheit, der hämatogeneninfektiösen
Hepatitis, entstehen, deren Erreger in erster Linie auf parenteralem Wege dem Organismus
einverleibt wird.
Bei 27 Kranken mit hämatogener infektiöser Hepatitis wurde das Virus durch parenterale
Verabfolgung von Medikamenten, und zwar lediglich durch intravenöse Injektionen, übertragen.
Alle Fälle waren gegenüber der Hepatitis epidemica durch das höhere Lebensalter der
Infizierten, die längere Inkubationszeit und den schwereren Verlauf gekennzeichnet.
Nach Einführung der Trockensterilisation wurde die hämatogene infektiöse Hepatitis
nicht mehr beobachtet. Myalgisch-arthralgisch-neuralgische Beschwerden in der präikterischen
Phase, die oft als differentialdiagnostisches Symptom gegenüber der Hepatitis epidemica
verwertet werden, traten nicht auf.
Die hämatogene infektiöse Hepatitis kann sich als Hepatitis sine ictero manifestieren.
Der zur Zeit der Virusinvasion bestehende „primäre Leberschaden” bzw. die „primäre
Resistenzschwäche der Leber”, besonders in Form von Durchblutungsstörungen, cholangitischcholangiolitischen
Prozessen wie auch wahrscheinlich durch Eiweißmangel hervorgerufenen intrahepatischen
Schäden, ist für die Pathogenese der hämatogenen infektiösen Hepatitis von großer
Bedeutung und weitgehend für das Ingangkommen der Infektion verantwortlich zu machen.
Ob Leberveränderungen auf allergischer Grundlage, etwa bei rheumatischen Leiden, im
Hinblick auf den „Primärschaden” eine Rolle spielen, wird zur Diskussion gestellt
und für wahrscheinlich gehalten.
Es wurde kein Fall von hämatogener infektiöser Hepatitis beobachtet, bei dem der „primäre
Leberschaden” zur Zeit der Viruseinverleibung nicht manifest war bzw. als wahrscheinlich
bestehend angenommen werden konnte.
Die Frage, ob die Hepatitis epidemica und die hämatogene infektiöse Hepatitis eine
homologe oder gekreuzte, eine kurzfristige oder langdauernde Immunität hinterlassen,
kann im Augenblick noch nicht beantwortet werden. Es ist weiterhin berechtigt, bei
der Hepatitis epidemica eine langfristige Immunität anzunehmen und das Rezidiv als
Exazerbation von Restschäden aufzufassen, die die Primärerkrankung hinterläßt.